Bei einem Bruttogehalt von €5.000 monatlich bleiben dem durchschnittlichen Arbeitnehmer in Deutschland rund €3.150 netto übrig. 63 Prozent jedes verdienten Euros, der Rest wandert in Lohnsteuer, Soli und die fünf Säulen der Sozialversicherung. Wer das einmal sauber aufgeschlüsselt sieht, versteht, warum Deutschland bei der Abgabenquote international vorne liegt.
Wie der Rechner funktioniert
Wir nutzen die offiziellen Tarifformeln aus §32a EStG (Stand 2026) für die Lohnsteuer, den jährlich aktualisierten Solidaritätszuschlag (oberhalb der Freigrenze 5,5 % auf die Lohnsteuer), und die jeweils aktuellen Beitragssätze der Sozialversicherung (Bundessozialversicherung, BMG). Standardannahme: Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, kinderlos, keine Kirchensteuer. Diese Voreinstellung deckt etwa 30 % der Beschäftigten ab. Wer abweicht, kann unten verfeinern.
Was den Unterschied macht
Steuerklasse
Steuerklasse III spart bei verheirateten Alleinverdienern erheblich, verlagert die Steuerlast aber zur Steuererklärung, am Jahresende gleicht sich vieles aus. Steuerklasse VI, für Zweitjobs, ist die teuerste Klasse: kein Grundfreibetrag, hohe Vorabbelastung.
Bundesland & Kirchensteuer
Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern, auf die Lohnsteuer (nicht aufs Gehalt) gerechnet. Bei einem Durchschnittseinkommen sind das ohne Kirchensteuer rund €600–€900 mehr im Jahr.
Kinder
Der Kinderfreibetrag (€9.540 pro Kind in 2026) reduziert die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Beim Lohnsteuerabzug greift dagegen das Kindergeld, das Finanzamt prüft per Günstigerprüfung am Jahresende, was mehr bringt.
Beitragsbemessungsgrenzen
Renten- und Arbeitslosenversicherung haben eine BBG von €96.600 (West, 2026). Kranken- und Pflegeversicherung bei €66.150. Wer darüber verdient, zahlt prozentual weniger Sozialabgaben, der Effekt wird im Rechner sichtbar, wenn Sie höhere Brutto-Werte eingeben.
Was wir bewusst nicht zeigen
Geldwerte Vorteile (Dienstwagen, Essenszuschuss), VWL, betriebliche Altersvorsorge , individuell zu spezifisch, würden den Rechner überfrachten. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen: gehören in die Steuererklärung, nicht in den monatlichen Lohnzettel. Der Rechner zeigt, was effektiv auf dem Konto landet, nicht was am Jahresende durch Erstattung zurückkommt.