Die meisten Vermieter, die seit Jahren nicht erhöht haben, sind nicht aus Absicht großzügig. Sie haben nur nie beziffert, was das Stillhalten kostet. Die Inflation erledigt das leise: Die Miete bleibt auf dem Papier gleich, doch die Euros, die sie einbringt, kaufen jedes Jahr weniger. Wenn es auffällt, ist die Lücke oft erheblich.
Die Break-even-Miete ist Ihre aktuelle Miete, hochgerechnet mit der deutschen Verbraucherpreisinflation seit der letzten Festlegung. Sie zu erreichen macht Sie nicht reicher, sie stellt nur die Kaufkraft wieder her, die die Miete bei Vertragsschluss hatte. Alles darunter ist real ein Rabatt, den Sie geben, ohne sich dafür entschieden zu haben.
Was Sie verlangen dürfen, ist eine andere Frage als das, was die Inflation getan hat. Hier kommt es auf das deutsche Mietrecht an. Beim Indexmietvertrag ist die Miete vertraglich an den Verbraucherpreisindex gekoppelt, der Inflationswert ist also genau das, was Sie verlangen können, mit mindestens zwölf Monaten zwischen den Schritten. Beim Standardmietvertrag richtet sich eine Erhöhung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) und ist durch die Kappungsgrenze begrenzt: 15 % in drei Jahren in angespannten Märkten wie Hamburg, sonst 20 %. Inflation allein ist kein Erhöhungsgrund, deshalb zeigt der Rechner sowohl die reale Lücke als auch die rechtliche Obergrenze.
Nichts davon ist rechtlicher Rat. Das Mietrecht hängt von Ihrem Vertrag und dem örtlichen Mietspiegel ab. Im Zweifel klären Mieterverein, Haus & Grund oder eine Anwältin, was für Ihr Mietverhältnis gilt.